Mit der neuen Bayerischen Corona-Infektionsschutzverordnung vom 5.3.2021 gab es auch einige leichte Anpassungen im diözesanen Schutzkonzept.
Die Grundregeln gelten auch weiterhin:
- Abstandspflicht
- FFP2-Maskenpflicht
- Verbot von Gemeindegesang
Ebenso bleibt die Notwendigkeit für die Anmeldung zu Gottesdiensten, wo mehr Teilnehmer erwartet werden.
Für Gottesdienste im Freien gelten die gleichen Regeln, allerdings sind größere Gottesdienste weiterhin verboten.
Für Gottesdienste am Friedhof anlässlich einer Beerdigung/Beisetzung (auch Aussegnung) gilt jetzt auch wieder die Regel für „Gottesdienste im Freien“ (keine Beschränkung mehr auf die „engsten Familienangehörigen“).
Veranstaltungen im Pfarrheim
Darüber hinaus wären ab 15.3. auch nicht-gottesdienstliche (Bildungs-) Veranstaltungen im Pfarrheim möglich, etwa Sakramentenkatechese, Bibelkreis, Ministrantengruppen, Mutter-Kind-Gruppen: Allerdings nur, wenn die Inzidenz-Zahl unter 100 liegt - davon sind wir noch ein Stück entfernt.
Grundsätzlich nicht möglich bleiben Nicht-Bildungs-Veranstaltungen, Kirchenchorproben, Vereinssitzungen, etc.